Barrierefreiheit Website: Was kleine Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 in Kraft – und viele Unternehmen wissen noch nicht genau, ob sie betroffen sind, was konkret zu tun ist und was es kostet. Dieser Guide beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und gilt für Websites, Apps und Online-Shops, über die Dienstleistungen angeboten werden.
Das klingt zunächst abstrakt – gemeint ist damit: Ihre Website muss so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne Einschränkungen nutzen können. Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderungen, die Screenreader nutzen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus verwenden können, oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen, für die klare Sprache und Struktur entscheidend sind.
Gilt das BFSG auch für mein Unternehmen?
Hier ist die entscheidende Weggabelung:
- Betroffen: Unternehmen, die Dienstleistungen über das Internet anbieten und mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben.
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz – diese sind im Dienstleistungsbereich vom BFSG befreit.
- Achtung bei Produkten: Wer physische Produkte mit digitalen Elementen herstellt (z. B. Hardware mit App), ist unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Im Zweifelsfall lohnt sich eine rechtliche Einschätzung oder zumindest ein technischer Basis-Check – schon aus eigenem Interesse, denn eine barrierefreie Website rankt in der Regel besser bei Google.
Fristen und mögliche Konsequenzen
Die Hauptfrist lief am 28. Juni 2025 ab. Für Produkte und Dienstleistungen, die vor diesem Datum bereits auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 – allerdings nur, wenn die Umstellung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
Was droht bei Verstößen? Marktüberwachungsbehörden können Prüfungen einleiten und Maßnahmen anordnen. Hinzu kommt das Abmahnrisiko durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände, die seit Jahren aktiv gegen Barrierefreiheitsmängel vorgehen. Die genaue Sanktionshöhe hängt vom Einzelfall und der zuständigen Behörde ab.
Was bedeutet „barrierefreie Website" konkret?
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass Ihre Website für alle identisch aussieht. Es geht darum, dass sie für alle nutzbar ist – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen oder der verwendeten Technologie.
Der technische Maßstab ist die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), Konformitätsstufe AA. Diese vier Grundprinzipien bilden das Fundament:
Die vier WCAG-Prinzipien einfach erklärt
- Wahrnehmbar: Alle Inhalte müssen von allen Sinnen erfasst werden können. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos Untertitel, Audioinhalte Transkripte.
- Bedienbar: Die gesamte Website muss ohne Maus nutzbar sein. Tastaturnavigation muss funktionieren, Zeitlimits müssen abschaltbar sein.
- Verständlich: Texte müssen lesbar und in klarer Sprache verfasst sein. Formulare müssen eindeutig beschriftet sein und Fehler verständlich erklären.
- Robust: Die Website muss mit assistiven Technologien wie Screenreadern zuverlässig funktionieren – heute und auch bei künftigen Browser-Versionen.
Konformitätsstufe AA: Was ist Pflicht?
Das BFSG verlangt die Konformitätsstufe AA nach WCAG 2.1. Stufe A ist das Minimum (gröbste Fehler beheben), AA ist die gesetzlich geforderte Mitte, Stufe AAA das Maximum (für die meisten Websites unrealistisch und auch nicht vorgeschrieben).
In der Praxis bedeutet AA: korrekte Kontrastverhältnisse (mindestens 4,5:1 für normalen Text), vollständige Tastaturnavigation, aussagekräftige Alt-Texte, beschriftete Formularfelder und eine logische Seitenstruktur mit sauberer Überschriften-Hierarchie.
Checkliste: Barrierefreie Website für KMU
Diese 8 Punkte bilden die Grundlage einer WCAG-konformen Website nach Konformitätsstufe AA:
- Alt-Texte für alle informativen Bilder und Grafiken vorhanden
- Farbkontraste ausreichend (mind. 4,5:1 für Text, 3:1 für große Texte und UI-Elemente)
- Gesamte Website per Tastatur bedienbar (Tab-Reihenfolge logisch, Fokus sichtbar)
- Seitenstruktur mit sauberer Überschriften-Hierarchie (H1 → H2 → H3)
- Formularfelder mit aussagekräftigen Labels verknüpft
- Fehlermeldungen in Formularen verständlich und spezifisch
- Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlicht
- Feedback-Kanal für Nutzer eingerichtet (z. B. E-Mail-Adresse für Barriere-Meldungen)
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt stark von der Ausgangssituation ab. Eine gut strukturierte WordPress-Website mit sauberem Theme lässt sich oft mit überschaubarem Aufwand auf AA-Niveau bringen. Eine über Jahre gewachsene Website mit selbst gebauten Plugins und vielen eingebetteten Inhalten ist eine andere Hausnummer.
Als grobe Orientierung: Je früher Sie das Thema angehen, desto günstiger. Bei neuen Websites lässt sich Barrierefreiheit von Anfang an einplanen – das ist kaum Mehraufwand. Bei Bestandsseiten ist ein Audit der erste Schritt, bevor man weiß, was wirklich zu tun ist.
Als WordPress-Spezialist aus Dresden biete ich ein Barrierefreiheits-Paket an: WCAG-Audit, priorisierte Mängelliste und Umsetzung der wichtigsten Quick-Fixes – ab 690 € netto. Für Unternehmen, die eine vollständige Dokumentation und Re-Testing brauchen, gibt es umfangreichere Pakete bis zur BFSG-Konformitätserklärung.
Hinweis: Die Kosten für eine vollständige Barrierefreiheits-Umsetzung variieren stark. Gerne schaue ich mir Ihre Website kostenlos an und sage Ihnen, was realistisch zu tun ist und was es in Ihrem konkreten Fall kosten würde. Einfach kurz schreiben.
Barrierefreiheit verbessert auch Ihr Google-Ranking
Das ist kein Marketing-Versprechen, sondern technische Realität: Viele der WCAG-Kriterien überschneiden sich direkt mit dem, was Google als Rankingfaktoren bewertet.
- Alt-Texte helfen Google, Bilder zu verstehen – und verbessern Ihre Sichtbarkeit in der Bildsuche.
- Saubere Überschriften-Hierarchie (H1 → H2 → H3) erleichtert Google das Crawlen und Strukturieren Ihrer Inhalte.
- Kontrastreiche Texte und gut lesbare Typografie senken die Absprungrate – ein indirektes Rankingsignal.
- Tastaturnavigation und klare Seitenstruktur verbessern die Accessibility-Score in Google Lighthouse – einem Tool, das direkt auf Core Web Vitals einzahlt.
- Klare Beschriftungen und Fehlermeldungen in Formularen erhöhen die Conversion-Rate – mehr Anfragen bei gleichem Traffic.
Kurz: Eine barrierefreie Website ist fast immer auch eine bessere Website – für Menschen und für Suchmaschinen.
Häufige Fragen zur Website-Barrierefreiheit
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind vom BFSG im Dienstleistungsbereich ausgenommen. Für Produkthersteller gilt diese Ausnahme nicht. Im Zweifelsfall lohnt sich trotzdem ein Basis-Check, da Barrierefreiheit auch für Google-Rankings relevant ist.
Marktüberwachungsbehörden können seit dem 28. Juni 2025 Prüfungen vornehmen und Maßnahmen anordnen. Zusätzlich können Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände abmahnen. Für Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 bereits auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030.
Kostenlos und ohne Anmeldung: Google Lighthouse im Chrome-Browser (DevTools → Lighthouse → Accessibility starten) und das WAVE-Tool auf wave.webaim.org. Beide zeigen fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme und Tastatur-Navigationsfehler an und geben eine erste Einschätzung. Für eine vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA braucht es allerdings manuelle Tests – automatisierte Tools erkennen nur etwa 30–40 % der möglichen Probleme.
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